Hinweisgeberschutzgesetz: Umsetzungsfrist bis 02.Juli

Kurz zusammengefasst Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt Unternehmen und Organisationen in der EU die Etablierung eines Meldekanals zur Aufdeckung von Verstößen verpflichtend vor. Dieser sollte idealerweise „anonymisierbar“ und digital sein und gilt u.a. in den Bereichen: Der Gesetzgeber sieht eine Strafe von bis zu 20.000 € pro Geschäftsführer einer Gesellschaft vor, die keinen gesetzeskonformen Meldekanal implementiert haben.  Die Umsetzung Für Unternehmen ab 50 […]

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